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Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen unserer Zeit.

Der rechtliche Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen spielt eine zentrale Rolle dabei, eine langfristig tragfähige Entwicklung zu ermöglichen. Dies erfordert nicht nur die Schaffung entsprechender Vorschriften, sondern auch die Implementierung von Anreizen, die umweltfreundliches und sozialverantwortliches Handeln fördern. Rechtssysteme können dabei nicht nur auf aktuelle Herausforderungen reagieren, sondern auch proaktiv eine positive Rolle bei der Bewältigung globaler Nachhaltigkeitsprobleme spielen. Damit wird das Recht zu einem essenziellen Instrument, um eine verantwortungsbewusste und zukunftsfähige rechtliche Gestaltung unserer Gesellschaft zu gewährleisten.

Der Schwerpunktbereich Nachhaltigkeitsrecht bietet Studierenden intra- sowie interdisziplinär die Möglichkeit, sich mit den verschiedenen Facetten von Nachhaltigkeit zu befassen. Im Kernbereich umfasst der Schwerpunktbereich Veranstaltungen zu Nachhaltigkeitsaspekten im Bürgerlichen Recht, in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, im Umweltverwaltungsrecht, im Aktienrecht und in den International Human Rights.

Im Wahlbereich stehen den Studierenden zahlreiche Vertiefungsmöglichkeiten offen, darunter Internationales Lieferkettenrecht und Umweltrecht, Nachhaltigkeitsaspekte im Steuerrecht, Biodiversität und Naturschutz und Nachhaltigkeit im Völkerrecht. Ergänzend dazu können Vorlesungen wie Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Friedenssicherungsrecht belegt werden.

Die breite Auswahl an Vorlesungen ermöglicht es den Studierenden, ihren Fokus je nach individuellem Interesse weiter zu schärfen und sie auf den Umgang mit immer relevanter werdenden Fragen vorzubereiten.

Personen und Fachgebiete