Am 3. Juni 2019 fand der erste gemeinsame Workshop des Düsseldorfer Instituts für Energierecht (DIER) und des Instituts für Energiewirtschaftsrecht der Universität zu Köln (EWIR) im Haus der Universität in Düsseldorf statt. Anlass war die vom 20. März bis 20. Mai 2019 dauernde Konsultation der Entwurfsfassung des Leitfadens für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel von Bundeskartellamt (BKartA) und Bundesnetzagentur (BNetzA).
Nach der Begrüßung durch die Direktorin des DIER, Frau Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof, referierte Herr Christian Ewald, Vorsitzender der 8. Beschlusskammer des BKartA, zum Wettbewerb im Strommarkt 2.0. Er erläuterte zunächst den Hintergrund und die Ziele des Leitfadens.
Danach trug Dr. Roland Schwensfeier, LL.M. (London), Berichterstatter in der 8. Beschlussabteilung des BKartA und Leiter der Arbeitsgruppe Markttransparenzstelle Strom/Gas des BKartA vor zu „Preisspitzen und Kartellrecht“.
Im Anschluss stellte Herr Dr. Thomas Müller, Referatsleiter Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas, Aufgaben nach REMIT, SMARD - Strommarktdaten der BNetzA, die Kernaussagen des Leitfadens zur Zulässigkeit von Preisspitzen nach der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (REMIT) dar.
In den sich anschließenden Reaktionen kritisierte Herr Dr. Peter Rosin (White & Case LLP) aus kartellrechtlicher Perspektive die Nichtberücksichtigung von EEG-geförderten Anlagen bei der Marktabgrenzung und wies auf die abweichende Ansicht der Europäischen Kommission hin. Herr Dr. Groneberg (White & Case LLP) forderte eine Klarstellung, dass Verhaltensweisen, die nach REMIT ein legitimes Verhalten darstellen, auch kartellrechtlich keinen Verstoß begründen.
Frau Dr. Paula Hahn (BDEW e.V.) arbeitete zunächst die Gründe für unterschiedliche Ansichten heraus: Die Kraftwerke hätten ihre Rentabilität im Blick und vertrauten nicht auf knappheitsbedingte Preisspitzen; wohingegen die Behörden die (auch in staatlicher Verantwortung liegende) Versorgungssicherheit im Blick hätten. Frau Hahn schloss sich der Kritik an, dass die Daten der Sektoruntersuchung, auf die der Leitfaden Bezug nimmt, veraltet seien und fragte nach der Halbwertszeit des Leitfadens.
Unter der Leitung von Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (EWIR) folgte ein Podiumsgespräch mit anschließender Diskussion. Danach bildete ein informelles Get Together mit einem kleinen Imbiss den Ausklang der gelungenen Abendveranstaltung.
Einen ausführlichen Bericht zum Workshop finden Sie unter http://www.ewir.jura.uni-koeln.de/18032.html. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an info(at)ewir-koeln.de.