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Studienplan

erstellt auf Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung vom 17. November 2023

Es wird folgender Studienaufbau empfohlen:

1. Semester Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden
Einführung in das Zivilrecht 2

Allgemeiner Teil des BGB am Beispiel des Kaufvertrags

(Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4

Strafrecht I (AT I und BT I)

(Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4

Grundrechte (incl. Verfassungsbeschwerde)

(Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4

Grundlagenfach I, 1

(Zulassungsklausur für die Schwerpunktprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 5)
2
Anfänger-AG(en), vorlesungsbegleitend 2
Summe

18


nach 1. Semester Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden

Kleine Falllösungshausarbeit

(Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 3, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)
n./a.

2. Semester Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden

Schuldrecht AT I

(Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4

Gesetzliche Schuldverhältnisse

(Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4

Strafrecht II (AT II und BT II)

(Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4

Staatsorganisationsrecht (incl. Einführung in das Verfassungsprozessrecht)

(Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
5

Grundlagenfach I, 2

(Zulassungsklausur für die Schwerpunktprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 5)
2
Anfänger-AG(en), vorlesungsbegleitend 2
Summe

21

 


3. Semester Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden

Schuldrecht AT II

(gemeinsame Zulassungsklausur nach § 31 Absatz 1 für die Zwischenprüfung mit Vertragliche Schuldverhältnisse)
2

Vertragliche Schuldverhältnisse

(gemeinsame Zulassungsklausur für die Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1 mit Vorlesung Schuldrecht AT II)
2

Sachenrecht

(Zulassungsklausur für die Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
2

Strafrecht III (AT III und BT III)

(Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4

Allgemeines Verwaltungsrecht

(Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
5

Verwaltungsprozessrecht

(Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht gemäß § 38 Absatz 2)
2

Kleine Übung im Öffentlichen Recht (zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausur)

2

Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht

(zugleich Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht gemäß § 38 Absatz 2 und die Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 1)

n./a.

Kleine Übung im Strafrecht (zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausur)

2

Zwischenprüfungsklausur im Strafrecht

(zugleich Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht gemäß § 38 Absatz 3 und die Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 1)
n./a.
ggf. Anfänger-AG(en), vorlesungsbegleitend 2
Summe

19-21

 


nach 3. Semester Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden

Große Falllösungshausarbeit I

(Zulassungsprüfung zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 3, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)
n./a.

4. Semester Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden

Kreditsicherungsrecht

(Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 4)
2

Zivilprozessrecht

(Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 4)
4
Übung im Bürgerlichen Recht (zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausur) 4

Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht

(zugleich Zulassungsvoraussetzung für die Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 1)
n./a.

Strafverfahrensrecht

(Klausur zu Übungszwecken und als Aufsichtsarbeit gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW empfohlen)
2

Europarecht

(Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 5)
2

Besonderes Verwaltungsrecht

(Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht gemäß § 38 Absatz 2)
5

Fremdsprachennachweis

(Zulassungsvoraussetzung StaPf nach JAG)
2

Schlüsselqualifikation

(Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung gemäß § 35 Absatz 3 Nummer 8)
< 1

ggf. Vorbereitungsseminar

(Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung gemäß § 35 Absatz 3 Nummer 7, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)
2
Summe

24


5. Semester Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden

Handels- und Gesellschaftsrecht

(Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 4)
4

Arbeitsrecht

(Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 4)
4

Familien- und Erbrecht

(Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 4)
4

Internationales Privatrecht

(Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 4
2

Große Übung im Strafrecht

(Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung nach § 35 Absatz 3)
2

Große Übung im Öffentlichen Recht

(Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung nach § 35 Absatz 3)
2

Grundlagenfach II

(Zulassungsklausur für die Schwerpunktprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 7)
2

ggf. Schwerpunktvorlesung(en)

(ggf. Aufsichtsarbeiten zur Schwerpunktbereichsprüfung)
je 2 SWS

ggf. Vorbereitungsseminar

(Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung gemäß § 35 Absatz 3 Nummer 7, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)
2
Summe

>= 20


nach 5. Semester Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden

Große Falllösungsausarbeit II

(Zulassungsprüfung zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 3, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)
n./a.

(ab) 6. Semester Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden

SP-Vorlesung 1 – 6

(Aufsichtsarbeiten zur Schwerpunktbereichsprüfung)
je 2 SWS
(ab) 7. Semester Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden

SP-Seminar

(häusliche Arbeit und mündliche Leistung in der Schwerpunktbereichsprüfung)
2
Großer Examenskurs  
Großer Klausurenkurs  
nach 8. Semester Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden
Staatliche Pflichtfachprüfung n./a.