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Transcripts
Hinweise zur Ausstellung von Transcripts über Studienleistungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln:
Bei der Bewerbung an U.S.-Hochschulen wird gewöhnlich ein Transcript verlangt. Um die Bewerbung zu erleichtern, wird daher eine solche Notenübersicht auf Englisch vom "Zentrum für Internationale Beziehungen" kostenlos bestätigt. Für die Erstellung des Transcripts verwenden Sie bitte ausschließlich nebenstehendes Formular. Bitte beachten Sie, dass an diesem Formular keinerlei Änderungen oder zusätzlichen Hinweise vorgenommen werden können.
Auf den Transcripts können grundsätzlich nur Studienleistungen bescheinigt werden, die an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln erbracht worden sind. Staatsexamensnoten und Praktika können nicht bescheinigt werden.
Die Überprüfung des ausgefüllten Transcript-Formulars erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0221/ 168 21 600. Auf Wunsch können auch mehrere Exemplare beglaubigt werden. Das beglaubigte Transcript können Sie nach ca. 1 Woche abholen. Fragen richten Sie bitte an Frau Manuela Krings.
Kümmern Sie sich im eigenen Interesse bitte rechtzeitig um die Ausstellung eines Transcripts, um bei möglichen Verzögerungen die Fristen einhalten zu können.
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse folgende Hinweise:
- Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte die ausgefüllten Vorlagen in der gewünschten Anzahl sowie die entsprechenden Nachweise mit.
- Füllen Sie den Kopf der Vorlage vollständig aus.
- Bitte führen Sie die Bezeichnungen der Veranstaltungen auf Deutsch und dahinter in Klammern auf Englisch auf.
- Unter „Semester“ tragen Sie bitte die genaue Bezeichnung des Wintersemesters bzw. Sommersemesters mit dem entsprechenden Jahr ein, die bloße Nummerierung genügt nicht.
- Leere Felder füllen Sie bitte mit drei Bindestrichen.
- Leer bleibende Zeilen am Ende des Formulars dürfen gelöscht werden.
- Alle mit XXX gekennzeichneten Felder müssen von Ihnen ausgefüllt werden.
- Die grün markierten Felder müssen gelöscht werden, wenn diese nicht auf Sie zutreffen. Dies gilt auch für den Punkt „Field of Specialization“.
- Ordnen Sie die Nachweise nach der Reihenfolge, in der sie im Transcript erscheinen.
- Was nicht nachgewiesen werden kann, muss leider durchgestrichen werden.
Für kurzfristige und zusätzliche Bescheinigungen wird auf die Bezirksämter und Notare verwiesen.
Kontakt
Kontakt:
Frau Manuela Krings
zib-jura(at)uni-koeln.de
Ausstellung:
ausschließlich nach Terminvereinbarung
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