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Examination office for the degree programme "Rechtswissenschaft (erste Prüfung)" (law, state examination)

Photo: Pascal Bünning

Die KLIPS-Daten aller Studierenden, die im Wintersemester erstmals in den Kölner Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung eingeschrieben wurden (auch nach Ortswechsel oder Quereinstieg), sind am 06.03.2024 in den Kontext der neuen Studien- und Prüfungsordnung überführt worden.

Sie erkennen die erfolgte Umschreibung daran, dass Ihnen zunächst die Prüfungsordnungsversion "20241_neu" angezeigt werden wird.

Sollten Sie nach der Übertragung Ihnen anerkannte Leistungen nicht mehr sehen, die Sie zuvor sehen konnten, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Nutzung Ihres universitären Mailaccounts ("...@smail.uni-koeln.de") an das Prüfungsamt.

Die Daten der Studierenden, die schon vor dem WS 23/24 hier im Studiengang eingeschrieben waren, werden später übertragen werden; eine Information dazu folgt noch.

Information zu den Falllösungshausarbeiten
Zur Zulassung zur Schwerpunktprüfung sind u.a. drei Falllösungshausarbeiten zu bestehen, an die Stelle der bisherigen Fortgeschrittenenhausarbeit ist eine Große Falllösungshausarbeit getreten, vgl. §§ 35 Absatz 3, 55 Absatz 7 StudPrO.

Die ANMELDUNG ZU FALLLÖSUNGSHAUSARBEITEN ist nun möglich, gehen Sie dazu am Ende des Studiengangsbaums zu "Falllösungshausarbeiten nach StudPrO 2023".

Kontakt und Zugang zu Unterlagen/Zeugnissen/Bescheinigungen

Persönliche Sprechstunden finden derzeit nicht statt.
Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen (per Telefon oder am besten) per E-Mail zu stellen.
Anträge auf Zulassung zur Zwischen- oder Schwerpunktbereichsprüfung sowie auf Erteilung der Schwerpunktzeugnisse lassen Sie uns bitte (ggf. samt Anlagen) per Post zukommen.
Wenn Sie unterschriebene und gestempelte Leistungsnachweise/Transcripts of Records oder Ihr Zwischenprüfungszeugnis benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer von Ihrer S-Mail-Adresse an das Prüfungsamt; wir versenden die gewünschten Unterlagen dann auf unsere Kosten per Post an die Anschrift, die Sie in KLIPS als Semsteranschrift hinterlegt haben. Sollten Sie Ihren AG-Schein noch nicht eingereicht haben, fügen Sie einen Scan (PDF) Ihrer Mail bei oder senden Sie den Schein per Post.

The first state examination (“erste Prüfung”) ends undergraduate legal studies in Germany. It consists of a university examination covering areas of specialisation (Schwerpunktbereichsprüfung) and a state examination covering compulsory subjects (staatliche Pflichtfachprüfung). The state examination makes up 70 % of the final grade. The university-based exam accounts for the remaining 30 %. Students may choose a field of specialization for this exam. The "first state examination" is a degree of the second cycle of the Qualifications Framework of the European Higher Education Area (and equals a master’s degree).

The faculty's examination office administers the university part of the examinations, including the intermediate examination (Zwischenprüfung) and the final examination covering areas of specialisation. 

Certificates about the intermediate examination (Zwischenprüfung) and the university examination covering the area of specialisation (Schwerpunktbereichsprüfung) are issued by the university.

Certificates about the state examination and the examination (“erste Prüfung”) as a whole are issued by examination authorities of the Higher Regional Courts. In Cologne, the relevant authority is the examination authority of the Higher Regional Court Cologne ("Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln", contact).

All university certificates are issued only in the German language.

N.b.: The ECTS grading scale is not applicable. Credit Points are not awarded. The Cologne Law Faculty does not rank its students.

The staff of the examination office gives advice to students of the state examination programme in all respects of examinations. The examination office is not in charge of other academic courses and programmes (e.g. bachelor's and master's programmes, ERASMUS programmes etc). If you have any questions about these, please contact the respective study programme offices.

 

Prüfungsverwaltung

Um an einzelnen Prüfungen teilnehmen zu können, bedarf es grundsätzlich der vorherigen Anmeldung zum Prüfungsverfahren.

Die Anmeldeformulare für die Zwischenprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie hier. Hinweise zu den einzelnen Prüfungen (Klausuren, häusliche Arbeiten), einschließlich An- und Abmeldung, finden Sie hier

Prüfungstermine und Meldefristen finden Sie hier.

 

Leistungsnachweise und Zeugnisse

Das Zwischenprüfungszeugnis erhalten Sie nach dem Bestehen der Zwischenprüfung, wenn Sie dies per E-Mail von Ihrem Uniaccount unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beantragen.

Für das Schwerpunktbereichszeugnis reichen Sie bitte postalisch das entsprechende Formular samt Anlagen ein, Informationen zu den Transcripts of Records finden Sie hier.

Alle Zeugnisse werden von uns an Ihre in KLIPS hinterlegte Semesteranschrift verschickt (Infos zur Änderung der Anschrift).

Einfache Leistungsnachweise können Sie sich in KLIPS selbst erstellen (Infos zur Verifikation).

 

BAföG

Um die Nachweise nach § 48 BAföG zu erhalten, fragen Sie dies bitte per E-Mail von Ihrem Uniaccount unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an. Das Formblatt wird Ihnen nach Bearbeitung durch das Prüfungsamt und Unterzeichnung durch die Dekanin/den Dekan oder die/den Prodekanin/Prodekan an Ihre in KLIPS hinterlegte Adresse geschickt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen...

 

Pflichtfachprüfung (einschließlich Praktika, Freiversuch)

Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt der Fakultät keine verbindlichen Auskünfte zur Pflichtfachprüfung und damit auch nicht bezüglich des Freiversuchs (§ 25 JAG NRW), der Anerkennung von Studienzeiten/Studienleistungen im Ausland (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW) und der Ableistung von praktischen Studienzeiten (§ 8 JAG NW NRW) erteilen kann.  Eine Bescheinigung darüber, dass der Studiengang Praktika vorsieht, aber das universitäre Prüfungsamt sie nicht verwaltet, finden Sie hier. Auch die Fremdsprachenqualifikationsnachweise, die zur Zulassung zur Pflichtfachprüfung vorzulegen sind, fallen nicht in das Ressort des universitären Prüfungsamtes.

In allen Fragen, die die staatliche Pflichtfachprüfung betreffen, wenden Sie sich bitte an das Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln; im dortigen Webangebot finden Sie alle relevanten Informationen und Termine.

 

Anfahrt/Lage