Inhalt
Klausuren und Hausarbeiten. Inhaltsübersicht:
- SP-Inhalte nach §10 Absatz 17 StudPrO
- Hausarbeiten
- Allgemeine Hinweise zu Klausuranmeldungen
- An- und Abmeldung, Hilfsmittel, Ergebnisse
- Prüfungstermine und Meldefristen
- Juristische Arbeitsgemeinschaften
SP-Inhalte nach § 10 Absatz 17 StudPrO
Nach § 10 Absatz 17 der Studien- und Prüfungsordnung kann der Dekan oder die Dekanin auf Beschluss der Engeren Fakultät weitere Lehrveranstaltungen
jeweils für ein Semester zum Inhalt eines Schwerpunktbereichs erklären.
Die An- und Abmeldung erfolgt aus technischen Gründen statt über KLIPS über dieses Ab-/Anmeldeformular.
Folgende Fächer sind auf Grund dieser Vorschrift benannt:
Für das Sommersemester 2011:
Schwerpunktbereich | Fach |
|---|---|
6 | Luft- und Weltraumrecht I (Luftrecht) |
6 | Luft- und Weltraumrecht II (Weltraumrecht) |
Für das Wintersemester 2011/2012:
Schwerpunktbereich | Fach |
|---|---|
1 | US Business Law |
2 | US Family Law |
6 | Luft- und Weltraumrecht I (Luftrecht) |
6 | Luft- und Weltraumrecht II (Weltraumrecht) |
Für das Sommersemester 2012 sind keine außerordentlichen Schwerpunktinhalte bestimmt worden.
Hausarbeiten
Die Schreibzeiten der Hausarbeiten finden Sie auf unseren Terminsseiten.
Die Sachverhalte erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Prüfer, die ebenfalls auf der Terminsseite angegeben sind.
Sie können auch ohne Anmeldung Hausarbeiten schreiben, wir bitten Sie aber um eine Anmeldung in KLIPS, um die Abläufe an den Lehrstühlen und im Prüfungsamt zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Sollten Sie trotz Anmeldung zur Hausarbeit keine Bearbeitung abgeben, hat das für Sie keine Konsequenzen. Sie können sich zudem bis zum Ende der Bearbeitungszeit an- und wieder abmelden.
Bitte beachten Sie auch in diesem Rahmen die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten der Universität zu Köln. Mehr Informationen zur Guten Wissenschaftlichen Praxis finden Sie hier.
Allgemeine Hinweise zu Klausuranmeldungen
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach §§ 5 Abs. 8; 8 Abs. 3 S. 4 StudPrO zu allen Klausuren fristgemäß im Voraus anmelden müssen. Klausuren, die ohne fristgemäße Anmeldung geschrieben werden, können nicht gewertet werden.
Eine Anmeldung zu Klausuren des Grundstudiums setzt voraus, dass Sie zur Zwischenprüfung angemeldet sind, eine Anmeldung zu Klausuren des Schwerpunktbereichsstudiums setzt eine Anmeldung zu einem Schwerpunktbereich voraus. Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Klausur zu den großen Übungen ist eine bestandene Zwischenprüfung.
Wenn Sie bereits bestandene Zwischenprüfungsklausuren zu Übungszwecken erneut schreiben möchten, können Sie sich in KLIPS im Bereich "Trainingsklausuren Grundstudium" dazu anmelden.
Sollten Sie technische Probleme mit der An- oder Abmeldung haben, wenden Sie sich bitte umgehend innerhalb der Frist an das Prüfungsamt (E-Mail ist fristwahrend!). Bitte geben Sie dabei stets die Fehlermeldung an, die Ihnen angezeigt wurde.
Wenn die Probleme außerhalb der Öffnungszeiten des Prüfungsamtes auftreten, wenden Sie sich bitte trotzdem innerhalb der Meldefrist per E-Mail an das Prüfungsamt, um die Frist zu wahren! An- oder Abeldungen nach Fristende werden NICHT berücksichtigt!
An- und Abmeldung, Hilfsmittel, Ergebnisse
- An-/Abmeldung zu/von Klausuren
KLIPS dient als Online-Anmelde- und Informationssystem zu Klausuren und Hausarbeiten im Grundstudium und zu Klausuren im Schwerpunktbereichsstudium (für Studierende im Studiengang Rechtswissenschaften mit Abschluss erste Prüfung). Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu allen Klausuren fristgemäß im Voraus anmelden müssen, bei Problemen wenden Sie sich an das Prüfungsamt.
Die Fakultät stellt Ihnen hier einen Kurzleitfaden zur Prüfungsan- und abmeldung über KLIPS zur Verfügung. Weitere - auch fakultätsspezifische - Anleitungen zur Nutzung von KLIPS finden Sie im KLIPS-Support-Wiki. - An-/Abmeldung bei Beurlaubung wegen Erziehung/Pflege
Wenn Sie gemäß § 48 Abs. 5 S. 5 HG NRW trotz Beurlaubung prüfungsberechtigt sind, können Sie sich nicht über KLIPS anmelden. Bitte nutzen Sie in diesem Falle fristgerecht dieses Formblatt.
- Wichtig: Um Ihnen den Rücktritt von Prüfungen, insbesondere von Schwerpunktprüfungsleistungen, zu ermöglichen, benötigen wir von Ihnen ein Attest, das die entscheidenden Befundtatsachen substantiiert und konkret benennt und damit zugleich sachverständig belegt, damit das Prüfungsamt in die Lage versetzt wird, zu erkennen, dass aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung Ihre Leistungsfähigkeit in der Prüfung erheblich vermindert war. Dazu müssen die konkrete Beeinträchtigung und die sich daraus ergebende Behinderung in der Prüfung ersichtlich sein. Die Bezeichnung der Krankheit ist hier nicht erforderlich, es kommt lediglich auf das Ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigende Symptom an.
Eine bloße ärztliche Angabe, dass Sie nicht prüfungsfähig oder arbeitsfähig gewesen seien, reicht nicht aus.
Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die gesundheitlichen Probleme einen Prüfungsrücktritt rechtfertigen, also der Frage nach der Prüfungsfähigkeit, obliegt nicht dem Arzt, sondern der Prüfungsbehörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.08.1996 - 6 B 17/96). - Klausurschreiben, Hilfsmittel
Hinweise zu den in den Aufsichtsarbeiten erlaubten Hilfsmitteln finden sie [hier]. Zugleich weist das Prüfungsamt darauf hin, dass weiterhin erkannte Täuschungsversuche auch bei Verstößen außerhalb der beschlossenen Leitlinien gemäß der StudPrO geahndet werden! - Nach dem Ende der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur noch aus wichtigem Grunde (wie Krankheit) möglich.
- Noteneinsicht
Ihre Noten können Sie in KLIPS einsehen.
Wenn wir neue Ergebnisse in KLIPS einstellen, informieren wir darüber regelmäßig über unser Angebot bei Twitter.
Leistungen, die vor dem WS 09/10 erbracht wurden und die nicht in KLIPS verzeichnet sind, wurden, wenn sie schon nach der StudPrO erbracht wurden (und nicht nach der alten StudO auf Grundlage des JAG 1993 oder früher) im alten System zur Leistungsverwaltung erfasst. Leistungsübersichten erhalten Sie zu den Öffnungszeiten im Prüfungsamt.
Prüfungstermine und Meldefristen
Die Klausurtermine und die An- Abmeldefristen für Klausuren sowie die Termine für die Schwerpunktbereichsseminarplatzvergabe finden Sie hier.
Juristische Arbeitsgemeinschaften
Voraussetzung zum Bestehen der Zwischenprüfung ist die ordnungsgenmäße Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft, § 5 Abs. 6 a. E. StudPrO.
- Informationen zu Arbeitsgemeinschaften im WS 2011/2012
- KLIPS als Online-Anmelde- und Vergabesystem für die Juristischen Arbeitsgemeinschaften seit dem Sommersemester 2009

