I. Engere Fakultät

Die Engere Fakultät (im Hochschulgesetz Fachbereichsrat genannt) ist das zentrale Entscheidungsgremium der Fakultät für alle Fragen, die nicht in der Verantwortung des Dekans oder der Dekanin bzw. des Dekanats stehen. Ihr obliegt insbesondere die Beschlussfassung über die Fakultätsordnung und die Ordnungen der Fakultät, die Forschung und Lehre betreffen. Grundlage für die Arbeit der Engeren Fakultät sind § 28 HG NRW, § 8 Grundordnung der Universität zu Köln sowie die Geschäftsordnung der Engeren Fakultät.

Geborene Mitglieder der Engeren Fakultät sind die Dekanin oder der Dekan und die Prodekaninnen oder Prodekane, die jeweils kein Stimmrecht haben. Der Dekan führt den Vorsitz.

Im Übrigen gehören der Engeren Fakultät entsprechend der Grundordnung der Universität zu Köln jeweils an:

  • neun Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren
  • zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • drei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • eine zusätzliche Vertreterin oder ein zusätzlicher Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender Stimme

Die Mitglieder der jeweiligen Gruppen werden in Wahlen im zweijährigen Abstand bestimmt, die Mitglieder der Gruppe der Studierenden in jährlich stattfindenden Wahlen. Gewählt wird jeweils innerhalb der betreffenden Gruppe im Wintersemester, die Gewählten treten ihr Amt zu Beginn des folgenden Sommersemesters an.

Mitglieder der Engeren Fakultät und deren Stellvertreter sind ab 1.4. 2012:

 

Hochschullehrer/innen

Sitz

Prof. Dr. Dauner-Lieb, Barbara

S1

Prof. Dr. Berger, Klaus Peter

S2

Prof. Dr. Hennrichs, Joachim

S3

Prof. Dr. Prütting, Hanns

S4

Prof. Dr. Ehricke, Ulrich

S5

Prof. Dr. Junker, Kirk

S6

Prof. Dr. Henssler, Martin

S7

Prof. Dr. Peifer, Karl-Nikolaus

S8

Prof. Dr. Preis, Ulrich

S9

Prof. Dr. Waßmer, Martin

N1

Prof. Dr. Rolfs, Christian

N2

Prof. Dr. Schöbener, Burkhard

N3

Prof. Dr. Neubacher, Frank

N4

Prof. Dr. Wielsch, Dan

N5

Prof. Dr. Kreß, Claus

N6

Prof. Dr. Sachs, Michael

N7

Prof. Dr. Steinberg, Georg

N8

Prof. Dr. Hobe, Stephan

N9


Akademische Mitarbeiter/innen

Sitz

Dr. Brose, Wiebke

S1

Dr. Höpfner, Clemens

S2

Hermann, Mareike

N1

Gössl, Susanne

N2

Dr. Milej, Tomasz

N3

Dr. Kruse, Jan

N4


Weitere Mitarbeiter/innen

Sitz

Dietsch, Marese

S1


Studierende

Sitz

Komorowski, Dirk

S1

Lutzi, Tobias

S2

Catakli, Derya

S3

Atroshchenko, Mykola

N1

Banjari, Helena

N2

Baruth, Jonathan

N3

Ehrenberg, Nicolas

N4

Eimertenbrink, Jennifer

N5

Erler, Felix

N6

II. Kommissionen

Die Arbeit der Engeren Fakultät und des Dekans wird durch verschiedene, z.T. schon seit Jahren erfolgreich tätige Kommissionen unterstützt. Neben den hier aufgeführten Kommissionen werden bei Bedarf von der Engeren Fakultät - insbesondere für die Berufung neuer Professoren - ad hoc weitere gebildet.
Die neu gewählte Engere Fakultät wird die Kommissionen, soweit erforderlich, in ihrer ersten Sitzung im April neu besetzen.

1. Qualitätsverbesserungsmittelkommission

Gemäß § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) erhalten die Hochschulen Mittel zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen. Bei der Verwendung dieser Mittel wird die Hochschulleitung gemäß § 4 Abs. 2 Studiumsqualitätsgesetz durch eine Qualitätsverbesserungskommission beraten. Die Einzelheiten der Besetzung der QVM-Kommission auf Hochschul- und Fakultätsebene regelt § 10 Abs. 6 der Grundordnung der Universität zu Köln.

Der QVM-Kommission auf der Ebene der Juristischen Fakultät gehören derzeit an:

  • Prof. Dr. Grunewald, Dekanin
  • Prof. Dr. Nestler, Prodekan für Finanzen
  • Wiss. Mit. Herrmann
  • Stud. iur. Staufenbiel
  • Stud. iur. Lutzi
  • Stud. iur. Komorowski
  • Stud. iur. Erler

sowie als beratende Mitglieder:

  • Akad. Dir. Dr. Wessel, Prodekanin für Studienangelegenheiten
  • Prof. Dr. Preis (für das Zivilrecht)
  • Prof. Dr. Höfling (für das Öffentliche Recht)
  • Prof. Dr. Kreß (für das Strafrecht)
  • Gärtner, Fakultätsmanagement

2. Studienreformkommission

Zur Vorbereitung des Entwurfs der von dem Dekan zu erstellenden Prüfungsordnungen setzt die Engere Fakultät entsprechend § 3 FakO eine Kommission ein, an der Studierende beteiligt sind. Dieser gehören derzeit an:

  • Vorsitz: Dekanin Prof. Dr. Barbara Grunewald (ständig vertreten durch die Prodekanin für Studienangelegenheiten Dr. Helga Wessel)
  • Prof. Dr. Peifer
  • Prof. Dr. Seier
  • Prof. Dr. Schöbener
  • Akad. Rat Schumacher
  • Akad. Rätin Dr. Brose
  • Akad. Rat Dr. Höpfner
  • Stud. iur. Ehrenberg
  • Stud. iur. Lutzi
  • Stud. iur. Komorowski

3. Prüfungsamt

Das Prüfungsamt besteht gem. § 15 StudPrO aus dem Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern. Vorsitzender ist der Dekan. Die weiteren Mitglieder werden aus der Gruppe der hauptamtlichen Hochschullehrer der Fakultät in der Weise gewählt, dass jede der drei Fächergruppen vertreten ist. Die weiteren Mitglieder vertreten die Vorsitzende/den Vorsitzenden in ihrer/seiner Abwesenheit und beraten sie/ihn in Zweifelsfällen. Für jedes weitere Mitglied wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.

Funktion

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Vorsitzender

Dekanin Dr. Prof. Barbara Grunewald/

Studiendekanin Dr. Wessel*


Fachgruppe Zivilrecht

Prof. Dr. Dauner-Lieb

Prof. Dr. Wielsch

Fachgruppe Strafrecht

Prof. Dr. Neubacher

Prof. Dr. Kreß

Fachgruppe Öffentl. Recht

Prof. Dr. Hey

Prof. Dr. Sachs



* Infolge der Änderung der Fakultätsordnung zum SS 2009, wonach die Aufgaben des Dekans nunmehr durch ein Dekanat wahrgenommen werden, hat die Engere Fakultät am 30. 04. 09 beschlossen, dass der Dekan als Vorsitzender des Prüfungsamtes nunmehr ständig durch die Studiendekanin vertreten wird.

4. Anhörungsgremium gem. § 21 Stud PrO

Auf Antrag der/des Studierenden ist vor einer Entscheidung des Prüfungsamts über einen Wi-derspruch das Anhörungsgremium einzuschalten. Es setzt sich aus den Mitgliedern des Prüfungsamts sowie je einem Vertreter der Studierenden, der akademischen und der weiteren Mitarbeiter zusammen. Neben den unter 3.) genannten Mitgliedern des Prüfungsamtes gehören dem Anhörungsgremium an:

  • Wiss. Mit. Dr. Deckenbrock als Vertreter der Akademischen Mitarbeiter
  • Herr stud. iur. Lutzi als Vertreter der Studierenden
  • Frau Tchoussova als Vertreter der Weiteren Mitarbeiter

5. Evaluationskommission

Diese Kommission unterstützt den langjährigen Beauftragten der Fakultät für Evaluation, Herrn Professor Dr. Schöbener. Der Evaluationskommission gehören folgende Mitglieder an:

  • Prof. Dr. Schöbener
  • Akad. Dir. Dr. Wessel, Prodekanin für Studienangelegenheiten
  • Akad. Rat Schumacher
  • Akad. Rat Dr. Deckenbrock
  • Stud. iur. Komorowski