Inhalt

Formulare und Hinweise zu Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung
Hier finden Sie alle zur Anmeldung notwendigen Formulare und weitere Hinweise zu den jeweiligen Prüfungsabschnitten.
Alle Anlagen müssen entweder in beglaubigter Kopie oder in einfacher Kopie unter gleichzeitiger Vorlage des Originals eingereicht werden.
Welche Anlagen beizubringen sind, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Formular.
Formulare ohne die erforderlichen Anlagen können nicht bearbeitet werden!
Bitte füllen Sie alle Formulare gut leserlich in Blockschrift aus. Danke!
Wichtiger Hinweis für Studienortwechsler
Achtung: Studienortwechsler müssen jedenfalls eine Bescheinigung ihres alten Prüfungsamtes über alle zuvor erbrachten Leistungen (bestandene und nicht bestandene), ggf. über das Fehlen erbrachter Leistungen beibringen. Wer die Zwischenprüfung bereits bestanden hat, muss eine Bescheinigung (ggf. negativ) über die Zulassung zum Schwerpunktbereich einschließlich aller ggf. erbrachten Leistungen aus Schwerpunktprüfung und Hauptstudium beibringen.
Ohne einen solchen Nachweis kann keine Zulassung zu Zwischen- oder Schwerpunktbereichsprüfung erfolgen.
I. Ü. beachten Sie bitte die Hinweise auf den Formblättern und §§ 5 Abs. 4 S. 3; 8 Abs. 2 S. 2 StudPrO).
Zwischenprüfung (einschl. Anrechnung bestandener ZP)
- Antragsformular für die Zulassung zur Zwischenprüfung und Anerkennung von Studienleistungen
Bitte kleben Sie ein Lichtbild an die vorgesehene Stelle und legen Sie ein zweites bei! Reichen Sie nicht Ihren Belegbogen ein, sondern nur eine der kleinen Studien-/Immatrikulationsbescheinigungen, die Sie mit Belegbogen und Studierendenausweis erhalten!
Schwerpunktbereichsprüfung (einschl. Leistungsanrechnung)
- Antragsformular für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung und Anerkennung von Studienleistungen.
- Hinweise zur Anmeldung zum Schwerpunktbereich
- Wichtiger Hinweis zur Reihenfolge von Schwerpunktprüfung und Pflichtfachprüfung
- Antragsformular für die Erteilung eines Schwerpunktbereichszeugnisses
- Anmeldung zu Aufsichtsarbeiten nach § 10 Absatz 17 StudPrO
Magister iuris/Diplom-Jurist
Alle Informationen zum Titel "Diplom-Jurist (Universität zu Köln)" bzw. dem Mastergrad "Magister iuris (Universität zu Köln)" finden Sie auf den entsprechenden Seiten des zuständigen Dekanats. Dort finden Sie auch die Antragsformulare.
(Meldung zum staatlichen Plichtfachteil der ersten Prüfung)
- Wichtiger Hinweis zur Reihenfolge von Schwerpunktprüfung und Pflichtfachprüfung
- Die Anmeldeunterlagen für die Meldung zum staatlichen Pflichtfachteil der ersten Prüfung können Sie während der Sprechzeiten im Dekanat sowie auf den Internetseiten des OLG-Köln erhalten
- Examensergebnisse NRW

