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Universität zu Köln 

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Staatlicher Pflichtfachteil

Bitte beachten Sie, dass die Universität für den staatlichen Pflichtfachteil nicht zuständig ist. Verbindliche Angaben hierzu gibt Ihnen das Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht.
Auf dessen Seiten finden Sie auch die erforderlichen Anmeldeformulare und Ausfüllhinweise dazu.

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geändert: 16. Mai 2012
erstellt: 29. Juli 2008