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Staatlicher Pflichtfachteil
Bitte beachten Sie, dass die Universität für den staatlichen Pflichtfachteil nicht zuständig ist. Verbindliche Angaben hierzu gibt Ihnen das Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht.
Auf dessen Seiten finden Sie auch die erforderlichen Anmeldeformulare und Ausfüllhinweise dazu.
