Ortswechsler-Infos

Seit dem Wintersemester 2007/2008 ist an der Universität zu Köln für den Studiengang der Rechtswissenschaft eine Zulassungsbeschränkung bis in die höheren Fachsemester eingeführt worden.

Die Zulassungsbeschränkung bewirkt, dass Plätze an Studienortwechsler zu dem betreffenden Fachsemester nur vergeben werden, wenn die Zahl der Rückmeldungen bereits hier eingeschriebener Studenten pro Fachsemester eine festgesetzte Zahl nicht überschreitet.

Wichtig: Solange Sie seitens der Universität zu Köln noch keinen positiven
Zulassungsbescheid erhalten haben, raten wir von einer Exmatrikulation an Ihrer bisherigen Hochschule im Zweifel ab!


Mit Zulassungsbeschränkungen ist auch für zukünftige Studienjahre zu rechnen.
Die entsprechende Festlegung erfolgt durch eine Verordnung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes NRW jeweils im August für das kommende Studienjahr.

Für alle formalen Fragen des Studienortwechsels ist das Studierendensekretariat der Universität zuständig. Dorthin ist ein schriftlicher Antrag in der Frist vom 01. Januar bis 15. März (Sommersemester) oder 01. Juni bis 15. September (Wintersemester) zu richten, wenn Sie zum darauf folgenden Semester hier eingeschrieben werden möchten. Für zulassungsbeschränkte Semester ist ein Formblatt auszufüllen. Die Einschreibungsunterlagen werden Ihnen dann zugesandt. Dazu gehört ein Blatt, auf dem Ihre bisherige Hochschule bestätigen muss, dass Sie bisher noch keine (Zwischen-) Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Seitens der Fakultät findet vor der Einschreibung grundsätzlich keine Überprüfung/ Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen statt.

Für Fragen, die die Voraussetzungen der Zulassung zum staatlichen Pflichtfachteil der ersten Prüfung in Nordrhein-Westfalen betreffen, sind die Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten zuständig (JPA Köln).
Dort finden Sie Informationen zum Wechsel aus einem anderen Bundesland an eine Universität in Nordrhein-Westfalen und andere Informationen zum Examen.

Bei einer Aufnahme des Studiums nach dem 01.07.2003 oder einer Meldung zum Examen nach dem 01.07.2006 gilt für Sie zwingend das JAG NW v. 11.03.2003. Näheres zum Studium entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung.

Für die Anerkennung von an anderen Fakultäten erbrachten Studienleistungen im Grundstudium ist zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ein schriftlicher Antrag an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu richten. Die Anträge können auch in den Briefkasten des Prüfungsamts eingeworfen werden. Antragsformulare finden Sie hier.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • die Nachweise über die erbrachten Studienleistungen in Kopie, die beglaubigt sind oder jedenfalls einen Vermerk der ausstellenden Einrichtung hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Original enthalten müssen
  • die jeweils für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung der entsprechenden Fakultät


Bitte sehen Sie davon ab, einzelne Klausuren/Hausarbeiten einzureichen! Lassen Sie sich vor dem Wechsel immer einen Leistungsnachweis Ihrer Fakultät ausstellen. Über die Anerkennung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid zusammen mit dem Prüfungsausweis. Eine ordnungsgemäß an einer anderen Hochschule abgeschlossene und durch ein Zwischenprüfungszeugnis nachgewiesene Zwischenprüfung wird in Köln grundsätzlich anerkannt.
An anderen Fakultäten erbrachte Schwerpunktbereichsleistungen werden ebenfalls grundsätzlich auf die Schwerpunktbereichsprüfung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln angerechnet. Dem ebenfalls im Internet verfügbaren (s.o.) Antrag auf Anrechnung sind die Nachweise über die erbrachten Schwerpunktbereichsleistungen in Kopie, die beglaubigt sind oder jedenfalls einen Vermerk der ausstellenden Einrichtung hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Original enthalten müssen, sowie die jeweils für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung der entsprechenden Fakultät beizufügen. In Bezug auf den Umfang und die Modalitäten der Anrechnung im Einzelfall wird empfohlen, rechtzeitig ein Beratungsgespräch mit dem Prüfungsamt zu vereinbaren.

Für Fragen, die die Anerkennung von Studienleistungen nach neuem Recht (Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung) betreffen ist das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zuständig. Es besteht in diesen Zeiten auch Gelegenheit zur persönlichen Beratung. Für ausführliche Gespräche ist eine Voranmeldung erwünscht. Bitte beachten Sie im Übrigen die Aushänge.

Für allgemeine Fragen nicht prüfungsrechtlicher Art ist das Studien- und Karriereberatungszentrum der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zuständig. Viele nützliche Hinweise können Sie auch in einzelnen Veranstaltungen der Einführungswoche für Studienanfänger erhalten, die jedes Semester in der ersten Vorlesungswoche stattfindet. Außerdem gibt es spezielle Veranstaltungen, die über das Hauptstudium, insbesondere die Schwerpunktbereiche, informieren und ausdrücklich auch höheren Semestern empfohlen werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kölner Lehr-, Informations- und Prüfungs-Service (KLIPS) und den „Juristischen Lehrveranstaltungen“ (die zum Ende eines Semesters für das darauf folgende Semester erscheinen). Sie enthalten u.a. nähere Erläuterungen zu den Vorlesungen, Übungen und Seminaren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Stundenpläne und weitere Termine.

 

 

Fächerübergreifende Informationen

finden Sie auf der Website der Zentralen Studienberatung der Universität zu Köln

 

Informationen zur Zulassung, Im- und Exmatrikulation und zu Studienbeiträgen

finden Sie auf der Website des Studierendensekretariats der Universität zu Köln

 

Informationen zum Deutsch-Französischen Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften Köln/Paris I

finden Sie hier und unter www.mastercologneparis.info.

 

Informationen zum Bachelor-Studiengang im englischen und deutschen Recht

finden Sie hier und auf der Homepage des Studiengangs.