ERASMUS im Ausland

Die Programmbeauftragten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sind Professor Dr. Angelika Nussberger (ERASMUS und Russland), Professor Dr. Heinz-Peter Mansel (ERASMUS und USA), Professor Dr. Thomas Weigend (ERASMUS-London) und Professor Dr. Stephan Hobe (Indien).

In jedem akademischen Jahr besteht für deutsche Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die Möglichkeit, für ein (i.d.R. dann das Wintersemester) oder zwei Semester an einer der oben genannten ausländischen ERASMUS-Partneruniversitäten Jura zu studieren (London: Aufenthalt nur für ein volles Studienjahr möglich). Die ausgewählten Studierenden erhalten ein Stipendium (Mobilitätszuschuss). Die Teilnehmer an den Austauschprogrammen brauchen keine Studiengebühren an der Partneruniversität zu bezahlen. Die Partneruniversitäten vermitteln bzw. bieten Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft. Die deutschen Studierenden können aus dem Angebot der Juristischen Fakultät der Partneruniversität nach freier Wahl Kurse besuchen.

Die Auswahl der Kurse erfolgt in Absprache mit den Programmbeauftragten. Bis zu drei Auslandssemester werden bei Einhaltung der nach § 18 a III JAG NW zu erbringenden Studienleistungen (Besuch von regelmäßig acht Semesterwochenstunden sowie der Erwerb von mindestens einem Leistungsnachweis im ausländischen Recht je Semester) nicht auf den "Freischuß" angerechnet, da es sich um sog. Urlaubssemester handelt. Verbindliche Auskunft hierzu erteilt ausschließlich das JPA Köln (Merkblatt). Es entsteht also durch den Auslandsaufenthalt kein zeitlicher Nachteil!

Auf das Grundstudium in Köln sind folgende im Ausland erbrachte Studienleistungen anrechenbar: Grundlagen I, IPR und Europarecht auf die ZP, sowie Grundlagen II und der Schlüsselqualifikationsnachweis auf das Hauptstudium. Die Entscheidung über die Anrechenbarkeit erfolgt im Einzelfall unter Zugrundelegung der nachgewiesenen Veranstaltungen und der geltenden Kölner StudPrO. Der Auslandsaufenthalt kann den Fremdsprachenkompetenznachweis ersetzen. Eine Bewerbung vor Erlangen der Zwischenprüfung ist somit möglich, wenn diese durch die genannten anrechenbaren Kurse erlangt werden würde.

 

 

Voraussetzungen

Grundsätzlich abgeschlossene Zwischenprüfung der Rechtswissenschaft.

Wird der Erwerb eines ausländischen Grades angestrebt (insb. in Frankreich möglich), so gelten ggf. zusätzliche Anforderungen.

Für London ist der Nachweis sehr guter englischer Sprachkenntnisse erforderlich. Dieser Nachweis kann entweder durch den Test of English as a Foreign Language (TOEFL) oder durch das International English Language Testing System (IELTS) geführt werden; es wird empfohlen, sich frühzeitig zu einem dieser Tests anzumelden. Für den TOEFL, der in Deutschland inzwischen in 34 autorisierten Testzentren angeboten wird (u.a. auch in Köln), kann diese Anmeldung online unter www.toefl.org vorgenommen werden; der IELTS wurde nach der Auflösung des British Council in Köln von den Carl-Duisberg-Centren, Hansaring 49, übernommen. Informationen hierzu unter www.cdc.de. Das Ergebnis des Sprachtests kann auch nach Ablauf der Anmeldefrist nachgereicht werden.

Ansonsten gilt: Gute bis hinreichende Kenntnisse der Landessprache (es wird berücksichtigt, ob es sich um üblicherweise in deutschen Schulen angebotene Sprachen handelt). In Kopenhagen, Lissabon, Thessaloniki, Amsterdam, Budapest, Pećs, Vilnius, Breslau, Krakau, Lodz, Danzig, Uppsala und Bergen sind Kenntnisse der Landessprache lediglich erwünscht und Englischkenntnisse erforderlich.

Noten im Schnitt mindestens "befriedigend" (sieben Punkte). Alle Leistungsnachweise, auch Grundlagen- oder Seminarscheine, werden mit eingerechnet.

Es wird eine leistungsorientierte Auswahl getroffen. Die Programmbeauftragten behalten sich vor, eine mündliche Prüfung der Bewerber durchzuführen (alle formal qualifizierten Bewerber für London werden zu einem Auswahlgespräch geladen, das teilweise in englischer Sprache geführt wird).

 

 

Bewerbung

Mit der Bewerbung um ein ERASMUS-Stipendium sind folgende Unterlagen einzureichen: ERASMUS-Bewerbungsformular , kurzes Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Übersicht über die bisher im Studium erbrachten Leistungen vom Prüfungsamt (Aufstellung darüber, welcher Leistungsnachweis in welchem Semester mit welcher Note erlangt wurde) mit entsprechenden Nachweisen, Fotokopien des Abiturzeugnisses und der Sprachnachweise bzw. des Ergebnisses des Sprachtests für London (einfache Kopie, keine Beglaubigung notwendig).

Bitte geben Sie möglichst mehrere Universitäten in der Reihenfolge Ihrer Wünsche an (auch mehr als drei und aus verschiedenen Ländern möglich, dann jedoch entsprechende zusätzliche Sprachnachweise notwendig).

Nach Rückkehr ist ein schriftlicher Erfahrungsbericht (ca. 3 - 10 Seiten) einzureichen.

 

Bewerbungen:

Bewerbungen bitte an das Zentrum für Internationale Beziehungen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, z.Hd. Herrn Akad. Rat Dr. Kruse, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln.

 

Für London:

Bewerbungen bitte an folgende Adresse: Professor Dr. Thomas Weigend, Universität zu Köln, Abteilung ausländisches und internationales Strafrecht, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln. Weitere Auskünfte unter den Nummern 0221/ 470-2780 oder -5701.

 

Für Paris:

Bewerbungen sind abzugeben im Büro des Deutsch-Französischen Magisterstudienganges, Rechtswissenschaft Köln/Paris, Aachener Str. 201, 50931 Köln oder bei gleichzeitiger Bewerbung für andere Partneruniversitäten, im Zentrum für Internationale Beziehungen (z.Hd. Herrn Akad. Rat Dr. Kruse). Weitere Auskünfte zu Paris erhalten Sie im DFM-Büro unter: 0221/168 21 603.

 

Institute der Programmbeauftragten:

Prof. Dr. Mansel
Prof. Dr. Nußberger
Prof. Dr. Weigend

Ansprechpartner:

ERASMUS-Koordinator:
Herr Akad. Rat Dr. Jan Kruse

Wissenschaftliche Mitarbeiterin:
Frau Ass. iur. Filiz Avkin

Erstberatung durch studentische Hilfskräfte

Tel. +49(0)221/168 21 600
zib-jura(at)uni-koeln.de

Downloads:

Merkblatt Freiversuch
In 10 Schritten zur ERASMUS-Bewerbung
Kurzinfo zum ERASMUS-Programm

 

Vorraussetzungen:

  • Zwischenprüfung
  • Sprachkenntnisse
  • Notendurschnitt befriedigend

 

für London zusätzlich:

  • TOEFL/IELTS Sprachnachweis

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsformular
  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Leistungsnachweise durch das Prüfungsamt
  • Abiturzeugnis (einfache Kopie)
  • Sprachnachweise (einfache Kopie)

 

Bewerbungsfrist: 

01. März 2013

Die Frist gilt für das folgende Winter- und / oder Sommersemester!