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Frequently Asked Questions
Hinweis: Die Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich um keine verbindlichen Auskünfte. Sie dienen lediglich einer ersten Orientierung. Bitte vgl. Sie auch die einzelnen Informationen mit Erfahrungsberichten zu den jeweiligen Partneruniversitäten.
Wer kann ein ERASMUS-Stipendium erhalten?
Grundsätzlich alle Studenten der rechtswissenschaftlichen Fakultät, die das Grundstudium abgeschlossen haben. Ausländische Studenten können ein ERASMUS-Stipendium erhalten, wenn sie Bürger eines der an ERASMUS teilnehmenden Staaten sind. Dies sind die Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Bulgarien und Rumänien.
Wieviel Geld bekomme ich von ERASMUS?
Da die Zuteilungen jedes Jahr neu nach einem komplizierten Schlüssel erfolgen, können im voraus keine genauen Angaben über die Höhe des Stipendiums gemacht werden. Zur Zeit kann mit 100 bis 150 € monatlich gerechnet werden.
Welche Vorteile hat ERASMUS noch?
Neben dem finanziellen Zuschuss sind vor allem der Wegfall der Studiengebühren und die Minimierung der Zulassungsformalitäten Vorteile von ERASMUS. Zudem wird man von der Partneruniversität betreut. In vielen Fällen kann auch Hilfe bei der Wohnungssuche geboten werden.
Welche Leistungen werden vorausgesetzt?
Es wird ein Notendurchschnitt von mindestens 7 Punkten (befriedigend) vorausgesetzt. Hierbei werden alle Leistungsnachweise berücksichtigt, auch Grundlagen- und Seminarscheine.
Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Gute bis hinreichende Kenntnisse der Landessprache sind erforderlich, wobei berücksichtigt wird, ob es sich um üblicherweise in deutschen Schulen angebotene Sprachen handelt). In Kopenhagen, Lissabon, Coimbra, Thessaloniki und Amsterdam sind Kenntnisse der Landessprache lediglich erwünscht und Englischkenntnisse erforderlich.
Bis wann muss ich mich bewerben?
Wann bekomme ich Bescheid?
Die Auswahl erfolgt in der Regel sehr zeitnah, also innerhalb weniger Wochen.
Was sind die Auswahlkriterien?
Die Hauptkriterien für die Auswahl sind die universitären Leistungen, die Sprachkenntnisse und der Gesamteindruck vom Bewerber, der bereits absolvierte Auslandsaufenthalte und besondere Aktivitäten berücksichtigt.
Komme ich auf jeden Fall an meine Wunschuniversität?
Nein, ein Platz an einer bestimmten Universität kann nicht garantiert werden. Wir sind jedoch bemüht, möglichst vielen einen Platz an ihrer bevorzugten Universität oder zumindest in dem gewählten Land zu verschaffen. Auch hierbei wird in erster Linie eine leistungsorientierte Auswahl getroffen.
Kann ich auch ein halbes Jahr ins Ausland gehen?
Außer in London sind grundsätzlich auch halbjährliche Aufenthalte möglich. Allerdings ist es dringend empfehlenswert, für ein ganzes Jahr im Ausland zu studieren, weil nur so wirklich fundierte Sprachkenntnisse erworben werden können und intensiver Kontakt zu Land und Leuten entsteht. Bewerber, die einen ganzjährigen Aufenthalt anstreben, werden bei der Auswahl bevorzugt behandelt.
Kann ich während des Aufenthalts noch verlängern?
Verlängerungen von einem auf zwei Semester sind möglich, wenn die in den jeweiligen Hochschulverträgen festgelegten Kapazitäten für das akademische Jahr noch nicht vollständig erschöpft sind. Eine finanzielle Weiterförderung durch ERASMUS kann nicht garantiert werden.
Entstehen mir durch das ERASMUS-Studium Nachteile für den Freischuss?
Nein, die ERASMUS-Semester werden als Urlaubssemester nicht auf den Freischuss angerechnet, wenn eine gewisse Zahl von Leistungsnachweisen im Ausland erbracht wird.
