Inhalt
Das Dekanat, bestehend aus dem Dekan, dem Prodekan für Finanzen und dem Prodekan für Studienangelegenheiten, leitet die Fakultät und vertritt sie innerhalb der Universität. Es ist insbesondere für die Studien- und Prüfungsorganisation, das Lehrangebot und die Qualitätssicherung verantwortlich. Dabei arbeitet es eng mit der Engeren Fakultät zusammen.
Unterstützt wird das Dekanat durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Büro des Dekanats, des "Dekanats im weiteren Sinne".
Prof. Dr. Martin Henssler, Dekan

Martin Henssler war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und der Promotion bei Prof. Dr. Bernd Rüthers von 1983 bis 1986 als Staatsanwalt und Richter tätig. Nach seiner Habilitation im Jahr 1990 übernahm er zunächst eine Professur an der Universität Heidelberg, bevor er 1991 an die Universität zu Köln berufen wurde. Dort leitet er als geschäftsführender Direktor verschiedene Forschungseinrichtungen, nämlich das Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, das Institut für Anwaltsrecht, das Institut für Gesellschaftsrecht sowie das fakultätsübergreifende Europäische Zentrum für Freie Berufe. Über mehrere Jahre war er Präsident des Deutschen Juristentages und Vorsitzender der Zivilrechtslehrervereinigung. Er ist Mitglied zahlreicher wissenschaftlicher Beiräte und Gremien (u.a. beim Bundeswirtschaftsministerium und beim Stifterverband). Eine Gastprofessur an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne hat er seit dem Jahr 2009 inne. Er ist verwitwet und hat drei erwachsene Kinder.
Prof. Dr. Cornelius Nestler, Prodekan für Finanzen

Cornelius Nestler hat an der Universität in Frankfurt am Main studiert und in Hessen die beiden juristischen Examina abgelegt. Er wurde an der Universität in Frankfurt am Main promoviert und habilitiert. Nach der Assistentenzeit war er als Strafverteidiger und drogenpolitischer Berater der Gesundheitsdezernentin der Stadt Frankfurt am Main tätig, bis er 1997 auf eine Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln berufen wurde. Seine Schwerpunkte sind Strafverfahrensrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Er ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder.
Prof. Dr. Christian von Coelln, Prodekan für Studienangelegenheiten

Christian von Coelln hat in Passau studiert und beide Staatsexamina in Bayern abgelegt. Er wurde im Jahr 2000 promoviert und hat sich im Jahr 2004 habilitiert. Nach einer Lehrstuhlvertretung an der Ludwig-Maximilians-Universität München wurde er zum SS 2008 an die Universität zu Köln berufen. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wissenschaftsrecht und Medienrecht und zudem Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht. Herr von Coelln ist verheiratet und hat 2 Kinder.
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