Certificate in United States Law

Beginn: Wintersemester 2009/2010

Ab Wintersemester 2009/2010 bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät eine Zusatzausbildung im Recht der Vereinigten Staaten von Amerika an. Die Ausbildung umfasst insgesamt 16 Semesterwochenstunden und kann neben dem Studium der Rechtswissenschaft (Abschluss erste Prüfung) absolviert werden. Durch die Zusatzausbildung sollen die Studierenden in das US-amerikanische Rechtssystem eingeführt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung US-amerikanischen Rechtsdenkens und dem Erwerb fachsprachlicher Kenntnisse. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick insbesondere über das Privat-, Wirtschafts- und Verfassungsrecht. Außerdem werden Lehrveranstaltungen zum Verwaltungs- und Umweltrecht angeboten. Die bereits bestehenden Kurse zur amerikanischen Rechtsterminologie werden in die Zusatzausbildung eingebunden. Der Unterricht findet auf Englisch statt. Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.

Wer die Lehrveranstaltungen erfolgreich besucht hat, erhält von der Fakultät ein Zertifikat (Certificate in United States Law). Außerdem bleibt bei erfolgreicher Teilnahme bei der Berechnung der Semesterzahl für den Freiversuch ein Studiensemester außer Betracht (§ 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG). Die Studien- und Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung ist zu Beginn des Wintersemesters 2009/2010 noch nicht in Kraft; die in diesem Semester erworbenen Leistungsnachweise werden jedoch für das Zertifikat angerechnet.

Das Studienprogramm wird federführend vom neu eingerichteten Lehrstuhl für US-amerikanisches Recht von Prof. Dr. Kirk Junker (bisher Duquesne University, USA) verantwortet. Die für das Programm zentralen Vorlesungen werden durch den Stelleninhaber gehalten. 

 

Studierende, die Interesse an der Teilnahme an der Zusatzausbildung haben, können sich per E-Mail an: zib-jura(at)uni-koeln.de /Stichwort CUSL-TEILNAHME ab sofort anmelden. Sie werden über die Veranstaltungen per E-Mail informiert.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Lehrstuhls: http://www.jura.uni-koeln.de/usrecht

Gerichte verhandeln auf Englisch

Die englische Sprache wird auch an deutschen Gerichten immer wichtiger. Die FAZ vom 13.01.2010 berichtet über ein Pilotprojekt an Gerichten in NRW und Hamburg.

Presseartikel FAZ "Deutsche Gerichte verhandeln nun auch auf Englisch"