Promotion in Köln

Hinweis zur Promotion von im Ausland graduierten Studierenden an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln:

 

Bewerber/Bewerberinnen mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss werden grundsätzlich nur zugelassen zu einer Promotion an der Universität zu Köln, wenn sie die Magisterprüfung (LL.M.) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln mindestens mit der Note "magna cum laude" bestanden haben.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Dekan/die Dekanin den Bewerber/die Bewerberin direkt zur Promotion zulassen.

 

Ansprechpartner:
Frau Karina Lüdenbach

jura-promotion(at)uni-koeln.de

Tel: 0221 / 470-3742

 

Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise auf der Homepage des Dekanats

 

Homepage des Dekanats