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Muss ich für die Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung noch an der Universität zu Köln eingeschrieben sein?
Zwar verlangt § 9 JAG NRW für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung keinen aktuellen Immatrikulationsnachweis; da das Studium aber erst durch die erste Prüfung (bestehend aus staatlicher Pflichtfachprüfung und universitärer Schwerpunktprüfung) beendet wird, müssen Sie gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 des HG NRW auch eingeschrieben sein.
Für die Anmeldung zum Freiversuch gemäß § 25 JAG NRW müssen Sie sogar zwingend ein ununterbrochenes (!) Studium von bis zu acht Fachsemestern gegenüber dem Justizprüfungsamt nachweisen. Zudem ist die Einschreibung für Sie vor allem wegen der gesetzlichen Unfallversicherung sehr wichtig und ermöglicht Ihnen neben dem NRW-Ticket auch eine studentische Kranken- und Pflegeversicherung zu sehr günstigen Beitragssätzen sowie zahlreiche weitere Vergünstigungen.
