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Was ist der "Freischuss"?
Als "Freischuss" bezeichnet man umgangssprachlich einen im JAG NRW vorgesehenen Freiversuch des staatlichen Pflichtfachteils.
Normalerweise ist das Prüfungsverfahren mit Bestehen des staatlichen Pflichtfachteils insoweit endgültig abgeschlossen. Im Falle des Nichtbestehens verbleibt ein weiterer Versuch.
Meldet man sich jedoch vor Abschluss des achten Fachsemesters zum staatlichen Pflichtfachteil, kann man eine bestandene Pflichtfachprüfung zwecks Notenverbesserung wiederholen. Für den Fall des Nichtbestehens bleiben die regulären zwei Versuche erhalten.
