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Werden allgemeine Sprachkurse bzw. reisen als Fremdsprachenkompetenz anerkannt?
Grundsätzlich werden nur rechtswissenschaftliche Fremdsprachenveranstaltungen, wie die unserer Fakultät, anerkannt. Anderes gilt in der Regel bei einem Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums und möglicherweise auch bei einem Auslandspraktikum. Wenden Sie sich bitte zur Klärung dieser Frage unbedingt rechtzeitig an das zuständige Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln.
