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Wann muss ich die praktische Studienzeit absolvieren?
Die praktische Studienzeit muss in zwei sechswöchigen Blöcken abgeleistet werden, die zwingend in der vorlesungsfreien Zeit liegen müssen. Sollten Sie hierzu Abweichungen planen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln.
