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Was passiert wenn ich Voraussetzungen für die Erteilung des Schwerpunktzeugnisses endgültig nicht erfüllen kann?
Dann ist die Schwerpunktbereichsprüfung endgültig nicht bestanden und Sie verlieren Ihren Prüfungsanspruch im gesamten Bundesgebiet.
Anders bei dem endgültigen Nichtbestehen der Klausur "Grundlagen des Rechts II": In diesem Falle wird eine ggf. schon unter Vorbehalt ausgesprochene Zulassung zur Schwerpunktprüfung gemäß § 8 Absatz 3 Satz 11 StudPrO widerrufen, Sie können dann in Köln keine Schwerpunktprüfung beenden.
