Wie melde ich mich zum Schwerpunktbereich an?

Bevor Sie Leistungen im Schwerpunkt erbringen können (und dürfen), müssen Sie sich anmelden. 

- Schriftliche Anmeldung beim Prüfungsamt
Die einfachste und empfohlene Methode ist es, sich schriftlich beim Prüfungsamt zur Schwerpunktbereichsprüfung und damit auch dem -studium anmelden. Dies gilt auch, sofern Sie beim Online-Vergabeverfahren keinen Seminarplatz zugewiesen bekommen haben.

Das Anmeldeformular erhalten Sie auf der Formularseite des Prüfungsamtes
Hochschulwechsler müssen einen beglaubigten Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung, ein Lichtbild und Bescheinigungen über den Studienverlauf und bisherige Aktivitäten im Schwerpunktbereichsstudium (ggf. Negativbescheid, wenn Sie noch keine Leistungen in der Schwerpunktprüfung erbracht haben) einreichen (Einzelheiten siehe § 8 Abs. 2 StudPrO). 

Diese Anmeldung ist jederzeit möglich; Voraussetzungen sind die Immatrikulation und eine bestandene Zwischenprüfung. 

Bitte beachten Sie, dass Sie sich damit noch nicht zu einer Einzelprüfung im Rahmen der Schwerpunktprüfung (weder Seminar, noch Klausuren) angemeldet haben! 


- Implizite Anmeldung über die Online-Vergabeverfahren für Seminarplätze
Sie können sich auch über das Online-Verfahren zur Vergabe von Schwerpunktbereichsseminarplätzen bei KLIPS zum Schwerpunktbereichsstudium anmelden. Dieses findet in jedem Semester während der Vorlesungszeit statt (Termine), die Seminarplätze werden dabei erstmals mit einem Jahr Vorlauf vergeben, Restplätze ein Semester im Voraus. Sie können (nach schriftlicher Anmeldung, s. o.) auch schon Schwerpunktklausuren verfassen, wenn Sie noch keinen Seminarplatz haben. 

Wenn Sie im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Seminarplatz bekommen, sind Sie automatisch zu dem Schwerpunktbereich angemeldet, dem das Ihnen zugeteilte Seminar angehört. Wichtig ist hierbei, dass Sie den Seminarplatz verbindlich in Anspruch nehmen müssen. Eine Rückgabe oder zeitliche Verschiebung bedeutet immer auch die Ausübung des einmaligen Wechselrechts.

Um an dem Verfahren teilzunehmen, müssen Sie während der Belegphase hier eingeschrieben sein und die Zwischenprüfung bereits bestanden haben Weitere Informationen zum Onlinevergabeverfahren

Beachten Sie: Sie werden zunächst unter dem Vorbehalt des § 8 Absatz 3 der StudPrO zugelassen, bis Sie die großen Übungen, die große Hausarbeit und die Grundlagenarbeit des Hauptstudiums nachgewiesen haben.