Inhalt
Wie viele AGs muss/kann ich belegen?
Für die Zwischenprüfung müssen Sie den Besuch mindestens einer Arbeitsgemeinschaft nachweisen. Ihnen steht es aber frei, weitere Arbeitsgemeinschaften zu belegen, sofern ausreichende Kapazitäten bestehen.
Für die Zwischenprüfung müssen Sie den Besuch mindestens einer Arbeitsgemeinschaft nachweisen. Ihnen steht es aber frei, weitere Arbeitsgemeinschaften zu belegen, sofern ausreichende Kapazitäten bestehen.