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Was muss ich tun, wenn ich krankheitsbedingt einer Klausur fernbleibe?
Wenn Sie sich nicht mehr fristgerecht abmelden können, müssen Sie Ihre krankheitsbedingte Verhinderung unverzüglich unter Vorlage eines ärztlichen Attests beim Prüfungsamt unserer Fakultät nachweisen. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme als entschuldigt, so dass Ihnen kein Fehlversuch angerechnet wird.
