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Welchen Abschluss erwirbt man?
Man legt die erste Prüfung ab, die sich aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung zusammensetzt.
Man kann sich danach "geprüfter Rechtskandidat" nennen. Zusätzlich verleiht unsere Fakultät den Mastergrad "Magister iuris (Universität zu Köln)".
Absolventen, die Ihr Studium vor dem 01.01.2007 begonnen und nach dem 01.07.2007 abgeschlossen haben, können statt des Master-Grades auch die Verleihung des akademischen Grades "Diplom-Jurist" beantragen. Wer vor dem 01.01.2007 seine Prüfung abgeschlossen hat, kann nur den Diplomgrad beantragen.
