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Was muss ich bei der Abschichtung beachten?
Wenn Sie abschichten wollen, müssen Sie sich spätestens am letzten Tag Ihres siebten Fachsemesters zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemeldet haben. Bis zum Abschluss des achten Fachsemesters müssen Sie sich zur Anfertigung der letzten Aufsichtsarbeiten gemeldet haben. Geschieht dies nicht, lädt Sie das JPA automatisch für alle noch offenen Klausuren in den nächsten Prüfungstermin, der in der Regel ca. 6 Wochen nach dem letzten Tag Ihres 8. Fachsemesters stattfindet.
Bitte beachten Sie, dass nur die Justizprüfungsämter verbindlich Auskunft zur staatlichen Pflichtfachprüfung und damit auch zur Abschichtung geben können. Die Website des Kölner Justizprüfungsamt finden Sie hier.
