Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen

Die fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen dienen zum einen dem Erlernen bzw. Vertiefen einer Fremdsprache und zum anderen dem Einstieg in ausländische Rechtssysteme.

Der nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Nachweis der Fremdsprachenkompetenz kann über diese Veranstaltungen erbracht werden. Alle Angaben unter Vorbehalt.

Alle Informationen zu den fremdsprachigen Vorlesungen finden Sie in KLIPS unter "Fremdsprachige Rechtswissenschaftliche Veranstaltungen/ Rechtswissenschaftlich ausgerichtete Sprachkurse/ Einführungen in ausländische Rechtsordnungen".