Englisch-deutscher Studiengang für Jura-Studierende mit Abschluss "Bachelor of Laws"

Die Universität zu Köln und das University College London bieten einen vierjährigen englisch-deutschen Studiengang für Studienanfänger der Rechtswissenschaften an. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, je vier Studierende der Universität zu Köln und des University College London, studieren die ersten beiden Jahre an dem renommierten University College London und wechseln dann an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln. Dort kann die zweite Hälfte des Studienganges in vier Semestern absolviert werden. Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben zwei akademische Grade, nämlich den Bachelor of Laws (LL.B.) des University College London (den akademischen Studienabschluss für Rechtswissenschaft in England) und den Baccalaureus Legum der Universität zu Köln. Anschließend kann das rechtswissenschaftliche Studium in Köln fortgesetzt und nach etwa 2-3 weiteren Semestern das deutsche Erste juristische Examen abgelegt werden. Einzelheiten des Studienablaufs und der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Prüfungsordnung.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen an der Universität zu Köln für den Studiengang Rechtswissenschaft eingeschrieben sein. Für die Semester, die in England studiert werden, kann man sich in Köln beurlauben lassen. Studienleistungen, die vor Beginn des Programms erbracht worden sind, können jedoch nicht auf die für den Abschluss des Programms erforderlichen Leistungen angerechnet werden.

 

Für das Studium sind die an den beteiligten Universitäten fälligen Studiengebühren zu entrichten. Sie betragen am University College London derzeit rund ₤ 3.000 pro Jahr, an der Universität zu Köln voraussichtlich 1.000 € pro Jahr. Die englischen Studiengebühren brauchen erst nach Abschluss der Ausbildung und Eintritt ins Berufsleben bezahlt zu werden. Für Stipendien zur teilweisen Abdeckung der in London recht hohen Kosten des Lebensunterhalts können die Betreuer des Programms Kontakt zu möglichen Sponsoren vermitteln.

 

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm sind hervorragende Englisch-Kenntnisse und die besondere Eignung für das binationale Studium der Rechtswissenschaft. Beides wird für Teilnehmer, die sich in Deutschland bewerben, in einem Zulassungsverfahren an der Universität zu Köln festgestellt.

Das Zulassungsverfahren besteht aus: 

  • einer schriftlichen Bewerbung
  • einem schriftlichen Test, der voraussichtlich Ende Mai des jeweiligen Jahres an der Universität zu Köln stattfinden wird, und
  • einem mündlichen Prüfungsgespräch.

Näheres regelt die Zulassungsordnung. Danach haben schriftliche Bewerbungen um Teilnahme an dem Programm zu enthalten:

  • einen tabellarischen Lebenslauf in englischer Sprache;
  • das Schulabschlusszeugnis oder das letzte vorhandene Schulzeugnis;
  • eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie lange die Bewerberin oder der Bewerber bereits Rechtswissenschaft studiert hat;
  • eine in englischer Sprache abgefasste eingehende Begründung für die Wahl des Studienganges.

 

Bewerbungen sind zu senden an:

Herrn Prof. Dr. Thomas Weigend
Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

Auskünfte zu dem Programm erteilen Herr Professor Weigend (thomas.weigend(at)uni-koeln.de) oder Frau Michaela Noack (Tel. 0221/470-2780).

 

Weitere Informationen zum Studiengang, insbesondere zu Bewerbungsvorraussetzungen und -fristen finden Sie auf der Homepage des Studienganges.

Fakultätsbeauftragte:

Prof. Dr. Thomas Weigend
thomas.weigend(at)uni-koeln.de

Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel
ipr-institut(at)uni-koeln.de

 

Homepage des Studienganges