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Homepage des Evaluationszentrums
Mit dieser Homepage soll dem interessierten Leser ein erster Einblick in die Evaluationsarbeit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln gegeben werden. Diese Seite soll u.a. dazu dienen, die Gesamtergebnisse zu den einzelnen Evaluationsmaßnahmen auch über einen längeren Zeitraum einsehbar zu machen. Außerdem sollen hier die Grundregeln der Evaluation an dieser Fakultät aufgeführt und damit für alle Beteiligten (Studenten, Dozenten, Universitätsleitung) transparenter werden. Welche Evaluationsdaten über den Gesamtbericht hinaus auf dieser Seite Aufnahme finden werden, hängt insbesondere von der jeweils vorzunehmenden Prüfung ab, ob einzelne Daten als personenbezogene/-beziehbare Daten zu qualifizieren sind und wie nach rechtlichen Maßgaben damit umzugehen ist.
Evaluations-Kommission
Die Evaluation der Lehrveranstaltungen wird im Auftrag des Dekanats durch die Evaluations-Kommission durchgeführt. Die Evaluations-Kommission besteht seit 2005. Kommissions-Mitglieder sind neben dem Vorsitzenden/Evaluationsbeauftragten (Prof. Dr. B. Schöbener) der Studiendekan kraft Amtes (Prof. Dr. Chr. von Coelln) sowie ein Vertreter des akademischen Mittelbaus (Dr. Chr. Deckenbrock) und ein Vertreter der Fachschaft (D. Komorowski) sowie seine Stellvertreterin (H. Reinecke); assoziierte Mitglieder sind der Leiter des Prüfungsamtes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (J. Schumacher) und Frau Akad. Rätin Dr. Pernice-Warnke. In der Kommission werden alle evaluationsbezogenen Entscheidungen gefällt, die dann vom Evaluationsbeauftragten und seinen Mitarbeitern umgesetzt werden.
Die Evaluations-Kommission bildet zugleich (wenn auch ohne explizite Bezeichnung) funktional den „Qualitätszirkel“ der Fakultät. In der Kommission werden die Einzelergebnisse erörtert sowohl im Hinblick auf einzelne Dozenten, als auch bezogen auf die Lehrveranstaltung selbst. Letzteres schließt insbesondere die Frage ein, ob die jeweilige Veranstaltung so nachgefragt ist, wie dies die Empfehlungen für den Studienverlauf vorsehen, oder ob insoweit Änderungsbedarf besteht.
Evaluations-Rhythmus
Der Rhythmus der Evaluation ist am Aufbau des Jurastudiums mit dem Abschluss „Erste Juristische Prüfung“ orientiert. In diese Struktur fügen sich auch alle Verbund- und sonstigen Sonderstudiengänge ein, so dass sich eine studiengangbezogene Evaluation erübrigt. Das Studium ist im Ablauf unterteilt in das Grundstudium (4 Sem.) und das Hauptstudium. Im Hauptstudium sind zwei Säulen vorgesehen, nämlich die Vorbereitung auf die staatlichen Klausuren durch den Besuch der Übungen im Öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht sowie des Examenskurses einerseits und das Schwerpunktstudium andererseits.
Die Evaluation folgt einem Dreier-Rhythmus, wonach im Semesterwechsel evaluiert werden (sog. Regel-Evaluation)
* die Vorlesungen des Grundstudiums einschließlich der Grundlagenveranstaltungen I und II,
* die Vorlesungen des Hauptstudiums (Schwerpunktstudium),
* die vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften (AGs).
Zur Regel-Evaluation gehört zudem die in jedem Semester durchgeführte Evaluation der drei Übungen (s.o.) sowie im Zwei-Jahres-Rhythmus die Evaluation des Examenskurses.
In unregelmäßigen Abständen werden zudem soft skill-Veranstaltungen evaluiert (z.B. Fremdsprachenkurse) sowie die Veranstaltungen des Klausurenkurses, bei dem in enger Abstimmung mit dem Examenskurs die klausuren- und fallbezogene Rechtsanwendung im Vordergrund steht.
Hinzu treten sog. Anlass-Evaluationen: Danach hat jeder Dozent die Möglichkeit, eine Evaluation seiner Lehrveranstaltung zu beantragen, wenn diese in dem jeweiligen Semester nicht von der Regel-Evaluation erfasst wird. Weitere Anlass-Evaluationen werden durchgeführt, wenn z.B. aufgrund der schlechten vorangegangenen Evaluation ein objektives Bedürfnis besteht.
Bewährtes Evaluations-Konzept
Das Konzept aus Regel- und Anlassevaluationen hat sich in jeder Hinsicht bewährt. Es garantiert eine regelmäßige Evaluation aller Lehrveranstaltungen und aller Dozenten. Hinzu kommt die Möglichkeit zur Identifizierung von Entwicklungen im Studierverhalten, der Zusammensetzung der Vorlesungen (nach Semestern, Studiengängen etc.) sowie der Vergleich mit früheren Lehrveranstaltungen derselben Kategorie.
So hat sich erwiesen, dass trotz eines sprunghaften Anstiegs der Arbeitsgemeinschaften in den letzten Jahren die Qualität der Lehrveranstaltungen sich sogar – und dies trotz eines sehr hohen Eingangsniveaus – noch verbessert hat.
Semester | Regel-Evaluation | Zahl der evaluierten Veranstal-tungen | Befragungsteilnehmer | Mittelwert (Schulnote) |
SS 2007 | Arbeitsgemeinschaften | 53 | 721 | 1,94 |
WS 2008/9 | Arbeitsgemeinschaften | 95 | 1215 | 1,99 |
SS 2010 | Arbeitsgemeinschaften | 112 | 1303 | 1,87 |
WS 2011/12 | Arbeitsgemeinschaften | 145 | 2213 | 1,80 |
Ähnliche Ergebnisse lassen sich auch für andere Kategorien verzeichnen, z.B. in den Schwerpunktveranstaltungen (SS 2011: 1,79) oder in den Übungen (SS 2011: 2,08).
Verwendung und Publikation der Daten
Die Daten werden jedem evaluierten Dozenten in schriftlicher Form, bei Bedarf auch zusätzlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Zudem erhalten der Dekan sowie jeder Fachgruppensprecher (Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht) ein gedrucktes Exemplar des Abschlussberichtes, in dem jeder evaluierte Dozent mit seiner Lehrveranstaltung sowie allen Daten – soweit diese nicht personenbezogen bzw. personenbeziehbar sind – aufgeführt ist. Weitere Exemplare des Abschlussberichts erhalten die Mitglieder der Evaluations-Kommission. Dadurch ist auch die umfassende Information der Fachschaft gewährleistet.
Eine Veröffentlichung der Daten im Internet geschieht bislang für das jeweilige Gesamtergebnis, in das alle Einzelergebnisse eingeflossen sind. Außerdem ist bei der AG-Evaluation – aufgeteilt nach den Fachgruppen (Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht) – ein Ranking der AG-Leiter veröffentlicht, bei dem alle mit einem Ergebnis bis zur (Schul-) Note 1,5 mit Vor- und Nachnamen gelistet sind. Auch die danach folgenden Noten werden veröffentlicht, jedoch anonymisiert.
Sofern bei Dozenten aufgrund des Evaluationsergebnisses ein Nachfragebedarf besteht, ist die Vorgehensweise unterschiedlich. Grundsätzlich suchen die Studiendekanin oder der Evaluationsbeauftragte das Gespräch mit dem jeweiligen Fachgruppensprecher, der dann alles weitere im Dialog mit dem betroffenen Dozenten klärt. Bei AG-Leitern wird im Einzelfall ggf. auch der „kurze Dienstweg“ genutzt, indem der AG-Leiter (bei internen AG-Leitern nach vorheriger Information des jeweiligen Lehrstuhlinhabers) direkt angesprochen wird. Teilweise suchen die Dozenten auch selbst das Gespräch mit den Mitgliedern der Eva-Kommission. Überdies finden klärende Gespräche in kleiner Runde statt, z.B. zwischen den Fachschaftsvertretern und dem betroffenen Dozenten unter Moderation des Evaluationsbeauftragten.
Standardisierte Vorgaben gibt es (bislang) nicht, da die Evaluations-Kommission die Erfahrung gemacht hat, dass schlechte Evaluationsergebnisse sehr unterschiedliche Ursachen haben können, die man mit einem „Standardprogramm“ in ihren Besonderheiten nicht erfassen kann. Im Vordergrund muss die persönliche Aussprache stehen, verbunden mit dem von allen Beteiligten getragenen Versuch einer sinnvollen und einvernehmlichen Lösung. Dazu gehört – soweit dies naheliegt – auch die Empfehlung der Teilnahme an einem „Coaching“. Dieses Konzept der gezielten Einzelgespräche hat sich in jeder Hinsicht bewährt.
Weiterentwicklung
Am Ende des WS 2010/11 hat die Evaluations-Kommission in einem Workshop die bisherigen Evaluationsbögen – für jede Veranstaltungsart gab es bisher einen eigenen Evaluationsbogen – einer kritischen Würdigung unterzogen. Einbezogen wurden in die Diskussion auch die hilfreichen Hinweise von Kollegen. Seit dem SS 2011 werden die neuen, überarbeiteten Bögen verwendet.
Die Evaluations-Kommission hat überdies im WS 2010/11 damit begonnen, Prinzipien und Kriterien zur Evaluation der Korrektur schriftlicher Prüfungsarbeiten (Haus- und Seminararbeiten, Klausuren) auszuarbeiten, um jedenfalls punktuell im Falle von Beschwerden auch für diesen Bereich auf ein sinnvolles Konzept zurückgreifen zu können.
Das Ziel der Fakultät besteht darin, den Bereich Evaluation zu einem Zentrum für Qualitätsmanagement auszubauen, das gerade vor dem Hintergrund der mit dem Projekt „Recht aktiv“ verbundenen Innovationen in der Lehre ein wichtiger Baustein für die weitere Entwicklung sein kann.
Prof. Dr. Burkhard Schöbener
Ansprechpartner
Prof. Dr. Schöbener
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht
Gottfried-Keller-Str.2
50931 Köln

