Promotion

Promotionsstudium

Die Einschreibung als Promotionsstudent/in erfolgt im Studierendensekretariat und setzt u.a. eine Bescheinigung des Dekanats voraus. Diese Bescheinigung erhalten Sie in den Öffnungszeiten des Dekanats gegen Vorlage Ihres Examenszeugnisses im Original oder einer beglaubigten Abschrift UND der zumindest vorläufigen Annahmeerklärung eines Betreuers/einer Betreuerin. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr erstes oder zweites Examen mindestens mit der Note "befriedigend" abgeschlossen haben. 

Im Übrigen erfolgt die Einschreibung im Studierendensekretariat und ist auf vier Semester befristet. Anfragen hinsichtlich weiterer Unterlagen sowie in Bezug auf Einschreibemodalitäten sind zuständigkeitshalber an das Studierendensekretariat zu richten.

Nach Ablauf der vier Semester ist eine vom Betreuer/Betreurein unterschriebene Bestätigung zur Fortsetzung des Promotionsverfahrens im Dekanat vorzulegen sowie das Examenszeugniss im Original oder einer beglaubigten Abschrift , um die Einschreibung für weitere vier Semester zu verlängern.

 

Promotionsverfahren

Rechtsgrundlage für das Promotionsverfahren ist die Promotionsordnung vom 01.08.2003 in der Fassung der letzten Änderungsordnung vom 07.10.2008.

Rechtsgrundlage für ab dem 01.12.2010 eingereichte Zulassungsgesuche ist die neue Promotionsordnung.

Bewerber/Bewerberinnen können auf Antrag nach den Vorschriften der PromO vom 01.08.2003 (Amtl.Mitt. 49/2003) in der Fassung der letzten Änderungsordnung vom 07.10.2008 (Amtl.Mitt. 74/2008) behandelt werden, wenn sie

  • die Zulassung beantragt  ODER
  • vor dem 01.12.2010 als Doktorand angenommen worden sind.

Zu den Informationen über das Promotionsverfahren nach der Promotionsordnung vom 01.08.2003 zuletzt geändert mit der Ordnung vom 07.10.2008 geht es hier.

Zu den Informationen über das Promotionsverfahren nach der neuen Promotionsordnung vom 26.10.2010, in Kraft seit 01.12.2010, geht es hier.

Darüber hinaus besteht eine Vereinbarung über die Durchführung eines Promotionsverfahrens unter gemeinschaftlicher Betreuung durch die Universitäten zu Köln und Paris I Panthéon Sorbonne, die "Cotutelle de thèse" (in deutscher und französischer Fassung)

 

Projekt "Promovieren mit Kind"

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln ist um eine gute Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie bemüht. Zu diesem Zweck werden Doktorandinnen mit Kind(ern) durch verschiedene Maßnahmen unterstützt, beispielsweise steht den Doktorandinnen 6 Stunden pro Woche eine Studentische Hilfskraft für verschiedene Hilfsarbeiten zur Verfügung. Selbstverständlich steht das Projekt auch männlichen Doktoranden, die neben der Promotion einen Großteil der Betreuungs- und Erziehungsarbeit leisten, offen. Bei Interesse und Rückfragen zu diesem konkreten Projekt wenden Sie sich bitte an Dr. Silvia Pernice-Warnke LL.M., Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Universität zu Köln, Tel.: 0221/ 470 1297; E-Mail: silvia.pernice-warnke@uni-koeln.de

Kontakt

Ansprechpartnerin:
Karina Lüdenbach, Wiss. Hilfskraft
Hauptgebäude, Bauteil VII, EG
Raum 7.020
Telefon: (0221) 470-3742

Sprechzeiten:
Montag: 11.00-12.00 Uhr
Dienstag: 11.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 11.00 - 12.00 Uhr 
sowie nach Vereinbarung

Telefonische Sprechzeiten:
Montag: 10.00-16.00 Uhr
Dienstag: 10.00-13.00 Uhr
Mittwoch: 10.00-15.00 Uhr