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Erhebung personenbezogener Daten

Erhebung personenbezogener Daten
Das Evaluationszentrum der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist im Rahmen seiner Tätigkeit an datenschutzrechtliche Bestimmungen gebunden (s. dazu unten).
Die bei der Evaluation verwendeten standardisierten Fragebögen werden von den Studierenden anonym ausgefüllt. Sie lassen keine nachträgliche Individualisierung zu. Von den Studierenden werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
Bei den über die Lehrpersonen im Rahmen der Evaluation gesammelten Daten handelt es sich dagegen um personenbezogene Daten, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die datenschutzrechtlichen Hinweise weiter unten auf dieser Seite.

Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen
Das jeweils eigene Evaluationsergebnis wird jeder evaluierten Lehrperson in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Zudem erhält der/die Dekan*in einen Abschlussbericht, in dem alle Evaluationsergebnisse der Regelevaluation (ohne Freitextantworten) aufgeführt sind. Weitere Exemplare des Abschlussberichts erhalten die Mitglieder der Evaluationskommission. Dadurch ist auch die umfassende Information der Fachschaft gewährleistet.
Eine Veröffentlichung der Daten im Internet geschieht bislang für das jeweilige Gesamtergebnis, in das alle Einzelergebnisse der Regelevaluation eines Semesters eingeflossen sind. Außerdem wird regelmäßig ein Ranking der besten Ergebnisse mit Vor- und Nachnamen der Lehrpersonen mit deren Einverständnis veröffentlicht.

Auswirkungen der Evaluationsergebnisse
Sofern bei Lehrpersonen aufgrund des Evaluationsergebnisses ein Nachfragebedarf besteht, ist die Vorgehensweise unterschiedlich. Grundsätzlich sucht der/die Studiendekan*in das Gespräch mit der jeweiligen Lehrperson. Teilweise suchen die Lehrpersonen auch selbst das Gespräch mit den Mitgliedern der Evaluationskommission. Standardisierte Vorgaben gibt es (bislang) nicht, da die Evaluationskommission die Erfahrung gemacht hat, dass negative Evaluationsergebnisse sehr unterschiedliche Ursachen haben können, die man mit einem „Standardprogramm“ in ihren Besonderheiten nicht erfassen kann. Im Vordergrund muss die persönliche Aussprache stehen, verbunden mit dem von allen Beteiligten getragenen Versuch einer sinnvollen und einvernehmlichen Lösung. Dazu gehört – soweit dies naheliegt – auch die Empfehlung der Teilnahme an einem „Coaching“. Dieses Konzept der gezielten Einzelgespräche hat sich in jeder Hinsicht bewährt.

Evaluationssoftware EvaSys
Zum Wintersemester 2013/14 wurde die Evaluationssoftware EvaSys der Firma Electric Paper als neues Evaluationssystem beschafft. Dieses speziell auf Lehrevaluationen ausgerichtete System trägt durch standardisierte Auswertungstools und zentrale Datenbanken zu einer effektiven Evaluationstätigkeit bei. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist damit von externen Einrichtungen unabhängig und kann den gesamten Evaluationsprozess intern mit eigenen Ressourcen durchführen.

(Datenschutz-)Rechtliche Hinweise