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Promotion

Foto: Andrew-Art

Im Rahmen der Promotion wird eine schriftliche und umfassende wissenschaftliche Arbeit angefertigt, welche in einer abschließenden mündlichen Prüfung, der „Disputation“, verteidigt wird. Eine Promotion durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät führt zur Verleihung des Doktorgrades „Doctor iuris“ („Dr. iur.“).
Die Graduiertenschule der Rechtswissenschaftlichen Fakultät steht allen Promotionsstudentinnen und -studenten für ihr Promotionsvorhaben begleitend und unterstützend zur Seite.