Wie setzt sich die Note meiner Schwerpunktbereichsprüfung zusammen?

Die Note der Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich zusammen aus der Note der Schwerpunktbereichsseminararbeit, die zu 55% in die Bewertung eingeht und den Noten der besten drei Aufsichtsarbeiten im Schwerpunktbereich, die mit jeweils 15% in die Note eingehen.

Beachte:
Prüfungen in einem Fach gemäß § 10 StudPrO können nur ein Mal in die Schwerpunktbereichsnote eingebracht werden, es zählt die bessere Note.
Beispiel: Sie haben Völkerrecht I im Wintersemester '09/'10 mit 8 Punkten, im Sommersemester '10 mit 7 Punkten bestanden. In die Note eingebracht werden kann nur das Ergebnis aus dem Wintersemester.

Werden zu einem Fach mehrere Veranstaltungen und Prüfungen angeboten, kann nur eine der Prüfungen in die Schwerpunktbereichsnote eingebracht werden, § 11 Abs. 7 S. 1 lit. b) StudPrO, es zählt die bessere Note.
Beispiel:
Im Fach Vertragsgestaltung (
z.B. WB 2, § 10 Abs. 2, 2. Spiegelstrich StudPrO) bestehen Sie eine Arbeit zur Vorlesung " Vertragsgestaltung aus notarieller Sicht" mit 8 Punkten und eine zur Vorlesung "Vertragsgestaltung M&A" mit 7 Punkten. In die Note einbringen können Sie nur die Klausur im Fach Vertragsgestaltung zur Vorlesung "Vertragsgestaltung aus notarieller Sicht".