Kann ich vom Schwerpunktbereichsseminar zurücktreten?

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, ein Ihnen zugeteiltes Seminar auch zu absolvieren. Sollten Sie den Platz nicht in Anspruch nehmen oder in einem anderen Semester die Seminarprüfung ablegen wollen (auch, wenn Prüfer und Schwerpunktbereich die selben bleiben), steht Ihnen aber ein einmaliges Wechselrecht zu (§ 8 Absatz 4 Satz 1 StudPrO) . Damit können Sie den Schwerpunktbereich ein Mal wechseln bzw. den Seminarplatz ein Mal zurückgeben; wenn Ihnen bereits ein Seminar zugeteilt wurde, liegt im Wechsel des Schwerpunktbereiches gleichzeitig die Rückgabe des Seminarplatzes.

Das Wechselrecht ist dem Prüfungsamt gegenüber schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift auszuüben. Eine Erklärung lediglich dem Prüfer gegenüber ist nicht ausreichend. Der Rücktritt/Wechsel ist nur vor der Ausgabe des Schwerpunktbereichsseminarthemas zulässig. Mit der Themenvergabe beginnt der Prüfungsversuch. Danach ist nur noch ein Rücktritt aus wichtigem Grunde statthaft.

Ein entschuldigter Rücktritt aus wichtigem Grunde, insbesondere aus Krankheitsgründen, führt nicht zur Ausübung des Wechselrechts (die Entschuldigungsgründe sind dem Prüfungsamt gegenüber unverzüglich nachzuweisen!). Hinweise zu den Anforderungen an Atteste finden Sie hier. Bei wiederholtem krankheitsbedingetm Rücktritt verlangt das Prüfungsamt ein amtsärztliches Attest.